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   FG München, 21.09.2011 - 14 K 145/10   

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FG München, 21.09.2011 - 14 K 145/10 (https://dejure.org/2011,49597)
FG München, Entscheidung vom 21.09.2011 - 14 K 145/10 (https://dejure.org/2011,49597)
FG München, Entscheidung vom 21. September 2011 - 14 K 145/10 (https://dejure.org/2011,49597)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Rechtliche Selbständigkeit eines Subunternehmers im Stromsteuerrecht - Werkvertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen von steuerbegünstigtem Strom bei Abgabe des von einem begünstigten Unternehmen entnommenen Stroms an andere Unternehmen (Subunternehmer)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Stromsteuervergünstigung für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes - rechtliche Selbständigkeit eines Subunternehmers im Stromsteuerrecht, Werkvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfZ 2012, 14
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 02.11.2010 - VII R 48/09

    Stromsteuervergünstigung: Auslegung des stromsteuerrechtlichen

    Auszug aus FG München, 21.09.2011 - 14 K 145/10
    In einem neueren, nicht veröffentlichten Urteil scheint der BFH - wie sich aus den veröffentlichten Leitsätzen entnehmen lässt - jedoch eine Gesamtbetrachtung angestellt zu haben, ohne allerdings eine griffige Abgrenzungsformel dafür zu finden, wann es sich um einen dem Unternehmen zuzuordnenden Betriebsteil und wann um ein stromsteuerrechtlich selbständiges Unternehmen handelt (vgl. Leitsätze des BFH-Urteils vom 2. November 2010 VII R 48/09 mit Urteilsanmerkung von Rüsken BFH/PR 6/2011 in www.haufe.de ).

    Denn soweit eine rechtliche Selbständigkeit in den bisher entschiedenen Fällen bejaht worden ist (vgl. für den Fall eines Kommissionärs i. S. d. § 383 HGB BFH-Beschluss vom 31. Januar 2008 VII B 79/07, a. a. O., und Urteil des Hessischen FG vom 31. Januar 2007 7 K 4492/01, n. v.; vgl. für den Fall von verpachteten Verkaufsstellen, in denen Personen im Rahmen einer selbständigen und eigenverantwortlichen Handelsvertretertätigkeit tätig sind BFH-Urteil vom 2. November 2010 VII R 48/09 (nicht veröffentlicht) mit Anmerkung Rüsken, BFH/PR 6/2011 in www.haufe.de/steuern , der einer rein formalen Betrachtungsweise kritisch gegenüber steht; vgl. zu Fällen, denen ein Pachtverhältnis zugrunde gelegen hat Urteile des FG Hamburg vom 6. Juni 2008 4 V 34/08, StEW 2008, 92, und vom 5. Oktober 2010 4 K 154/09, bisher n. v.; Urteil des FG München vom 8. Dezember 2005 14 K 2984/03, ZfZ 2006, 208), sind diese Fälle mit dem vorliegenden nicht vergleichbar.

    Denn - abgesehen davon, dass die Mitarbeiter der A in den Räumen der Klägerin tätig gewesen sind und nicht umgekehrt - hat der BFH ausdrücklich festgestellt, dass der stromsteuerrechtliche Unternehmensbegriff nicht mit dem Begriff der Betriebsstätte gleichzusetzen ist (vgl. Leitsätze des BFH-Urteils vom 2. November 2010 VII R 48/09, n. v.).

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg

    Auszug aus FG München, 21.09.2011 - 14 K 145/10
    Denn gem. § 9 Abs. 3 StromStG darf der Wirtschaftszweig des Produzierenden Gewerbes Strom nur für eigenbetriebliche Zwecke steuervergünstigt beziehen (Urteil des Bundesverfassungsgerichts - BverfG - vom 20. April 2004 1 BvR 1748/99, 1 BvR 905/00, BVerfGE 110, 274).

    17 Dementsprechend hat das BVerfG in seinem Urteil vom 20. April 2004 (1 BvR 1748/99, 1 BvR 905/00, BVerfGE 110, 274) festgestellt, dass die Vorschriften des § 9 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 und 2 StromStG nicht an den Verbrauch, sondern an den Verbraucher anknüpfen.

  • BFH, 30.11.2004 - VII R 41/03

    Stromsteuerliche Behandlung des Mineralöltransports in Rohrfernleitungen;

    Auszug aus FG München, 21.09.2011 - 14 K 145/10
    Durch diesen Ansatz werde eine für den Gesetzesvollzug notwendige Kongruenz mit dem Unternehmensbegriff der Klassifikation der Wirtschaftszweige hergestellt (vgl. auch BFH-Urteil vom 30. November 2004 VII R 41/03, BFHE 208, 361).

    Es entspricht jedoch den Wertungen des Gesetzgebers, auf eine formale Betrachtungsweise und damit auf die rechtliche Selbständigkeit eines Unternehmens abzustellen, wie sie ihren Ausdruck in der jeweiligen zivilrechtlichen Organisationsform gefunden hat (BFH-Urteil vom 30. November 2004 VII R 41/03, BFHE 208, 361).

  • BFH, 31.01.2008 - VII B 79/07

    Kommissionär ist Unternehmer i.S.v. § 2 Nr. 4 StromStG

    Auszug aus FG München, 21.09.2011 - 14 K 145/10
    25 Einer formalen Definition des Unternehmensbegriffs hat sich - zumindest bis in die jüngere Vergangenheit - auch der Bundesfinanzhof - BFH - angeschlossen und festgestellt, dass für die Auslegung des Begriffs "Unternehmen des Produzierenden Gewerbes" nach den Wertungen des Gesetzgebers auf eine rein formale Betrachtungsweise und damit auf das prägende Merkmal der rechtlichen Selbständigkeit abzustellen sei (BFH-Beschluss vom 31. Januar 2008 VII B 79/07, BFH/NV 2008, 1013).

    Denn soweit eine rechtliche Selbständigkeit in den bisher entschiedenen Fällen bejaht worden ist (vgl. für den Fall eines Kommissionärs i. S. d. § 383 HGB BFH-Beschluss vom 31. Januar 2008 VII B 79/07, a. a. O., und Urteil des Hessischen FG vom 31. Januar 2007 7 K 4492/01, n. v.; vgl. für den Fall von verpachteten Verkaufsstellen, in denen Personen im Rahmen einer selbständigen und eigenverantwortlichen Handelsvertretertätigkeit tätig sind BFH-Urteil vom 2. November 2010 VII R 48/09 (nicht veröffentlicht) mit Anmerkung Rüsken, BFH/PR 6/2011 in www.haufe.de/steuern , der einer rein formalen Betrachtungsweise kritisch gegenüber steht; vgl. zu Fällen, denen ein Pachtverhältnis zugrunde gelegen hat Urteile des FG Hamburg vom 6. Juni 2008 4 V 34/08, StEW 2008, 92, und vom 5. Oktober 2010 4 K 154/09, bisher n. v.; Urteil des FG München vom 8. Dezember 2005 14 K 2984/03, ZfZ 2006, 208), sind diese Fälle mit dem vorliegenden nicht vergleichbar.

  • FG Hessen, 31.01.2007 - 7 K 4492/01

    Stromsteuerbegünstigung für von Kommissionären betriebene Bäckereifilialen -

    Auszug aus FG München, 21.09.2011 - 14 K 145/10
    Denn soweit eine rechtliche Selbständigkeit in den bisher entschiedenen Fällen bejaht worden ist (vgl. für den Fall eines Kommissionärs i. S. d. § 383 HGB BFH-Beschluss vom 31. Januar 2008 VII B 79/07, a. a. O., und Urteil des Hessischen FG vom 31. Januar 2007 7 K 4492/01, n. v.; vgl. für den Fall von verpachteten Verkaufsstellen, in denen Personen im Rahmen einer selbständigen und eigenverantwortlichen Handelsvertretertätigkeit tätig sind BFH-Urteil vom 2. November 2010 VII R 48/09 (nicht veröffentlicht) mit Anmerkung Rüsken, BFH/PR 6/2011 in www.haufe.de/steuern , der einer rein formalen Betrachtungsweise kritisch gegenüber steht; vgl. zu Fällen, denen ein Pachtverhältnis zugrunde gelegen hat Urteile des FG Hamburg vom 6. Juni 2008 4 V 34/08, StEW 2008, 92, und vom 5. Oktober 2010 4 K 154/09, bisher n. v.; Urteil des FG München vom 8. Dezember 2005 14 K 2984/03, ZfZ 2006, 208), sind diese Fälle mit dem vorliegenden nicht vergleichbar.
  • FG Düsseldorf, 13.12.2006 - 4 K 3683/05

    Personenbezogenheit der Erlaubnis nach § 9 Abs. 4 Satz 1 StromStG;

    Auszug aus FG München, 21.09.2011 - 14 K 145/10
    16 Denn die Erlaubnis zur steuerbegünstigten Entnahme von Strom und damit die Steuerbegünstigung des § 9 Abs. 3 StromStG bezieht sich nicht - unabhängig von der ausführenden Person - auf alle Tätigkeiten und Produktionsprozesse, die zur Herstellung einer bestimmten Ware durchgeführt werden, sondern wird personenbezogen erteilt ("Wer ... entnehmen will"; vgl. auch Urteil des FG Düsseldorf vom 13. Dezember 2006 4 K 3683/05 VSt, n. v.).
  • FG Hamburg, 06.06.2008 - 4 V 34/08

    Keine Berücksichtigung von Steuervergünstigungen nach § 9 Abs. 3 und § 10 Abs. 1

    Auszug aus FG München, 21.09.2011 - 14 K 145/10
    Denn soweit eine rechtliche Selbständigkeit in den bisher entschiedenen Fällen bejaht worden ist (vgl. für den Fall eines Kommissionärs i. S. d. § 383 HGB BFH-Beschluss vom 31. Januar 2008 VII B 79/07, a. a. O., und Urteil des Hessischen FG vom 31. Januar 2007 7 K 4492/01, n. v.; vgl. für den Fall von verpachteten Verkaufsstellen, in denen Personen im Rahmen einer selbständigen und eigenverantwortlichen Handelsvertretertätigkeit tätig sind BFH-Urteil vom 2. November 2010 VII R 48/09 (nicht veröffentlicht) mit Anmerkung Rüsken, BFH/PR 6/2011 in www.haufe.de/steuern , der einer rein formalen Betrachtungsweise kritisch gegenüber steht; vgl. zu Fällen, denen ein Pachtverhältnis zugrunde gelegen hat Urteile des FG Hamburg vom 6. Juni 2008 4 V 34/08, StEW 2008, 92, und vom 5. Oktober 2010 4 K 154/09, bisher n. v.; Urteil des FG München vom 8. Dezember 2005 14 K 2984/03, ZfZ 2006, 208), sind diese Fälle mit dem vorliegenden nicht vergleichbar.
  • FG München, 08.12.2005 - 14 K 2984/03

    Verpachtete Verkaufsstellen eines Backwarenproduzenten; Erlaubnis zur Entnahme

    Auszug aus FG München, 21.09.2011 - 14 K 145/10
    Denn soweit eine rechtliche Selbständigkeit in den bisher entschiedenen Fällen bejaht worden ist (vgl. für den Fall eines Kommissionärs i. S. d. § 383 HGB BFH-Beschluss vom 31. Januar 2008 VII B 79/07, a. a. O., und Urteil des Hessischen FG vom 31. Januar 2007 7 K 4492/01, n. v.; vgl. für den Fall von verpachteten Verkaufsstellen, in denen Personen im Rahmen einer selbständigen und eigenverantwortlichen Handelsvertretertätigkeit tätig sind BFH-Urteil vom 2. November 2010 VII R 48/09 (nicht veröffentlicht) mit Anmerkung Rüsken, BFH/PR 6/2011 in www.haufe.de/steuern , der einer rein formalen Betrachtungsweise kritisch gegenüber steht; vgl. zu Fällen, denen ein Pachtverhältnis zugrunde gelegen hat Urteile des FG Hamburg vom 6. Juni 2008 4 V 34/08, StEW 2008, 92, und vom 5. Oktober 2010 4 K 154/09, bisher n. v.; Urteil des FG München vom 8. Dezember 2005 14 K 2984/03, ZfZ 2006, 208), sind diese Fälle mit dem vorliegenden nicht vergleichbar.
  • FG Berlin-Brandenburg, 17.10.2013 - 1 K 1082/10

    Stromsteuer 2006

    Denn gemäß § 9 Abs. 3 StromStG a.F. darf der Wirtschaftszweig des Produzierenden Gewerbes Strom nur für "eigenbetriebliche Zwecke" steuerbegünstigt beziehen (FG München, Urteil vom 21.09.2011 14 K 145/10, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern -ZfZ- Beilage 2012, Nr. 1, 14, unter Hinweis auf das Urteil des BVerfG vom 20.04.2004 1 BvR 905/00, BVerfGE 110, 274, BFH/NV 2004, Beilage 3, 305).

    Für eine enge Auslegung spricht auch der Umstand, dass sich die Erlaubnis zur steuerbegünstigten Entnahme von Strom und damit die Steuerbegünstigung des § 9 Abs. 3 StromStG a.F. nicht - unabhängig von der ausführenden Person - auf alle Tätigkeiten und Produktionsprozesse bezieht, die beispielsweise zur Herstellung einer bestimmten Ware durchgeführt werden, sondern personenbezogen erteilt wird (vgl. FG München, Urteil vom 21.09.2011 14 K 145/10, ZfZ Beilage 2012, Nr. 1, 14).

    So können die von Mitarbeitern der F... GmbH ausgeführten Tätigkeiten weder einer Betriebsstätte (§ 12 Satz 1 AO) der B... AG zugerechnet werden noch handelt es sich um einen Fall von Arbeitnehmerüberlassung (vgl. hierzu insbesondere FG München, Urteil vom 21.09.2011 14 K 145/10, ZfZ Beilage 2012, Nr. 1, 14, m.w.N. - Revision anhängig VII R 64/11).

  • BFH, 08.07.2021 - VII R 29/19

    Entnahme und Untersuchung einer Stichprobe aus einer Sendung Reis

    Damit wird sichergestellt, dass das Ergebnis der Teilbeschau keine unverhältnismäßigen Folgen hat (EuGH-Urteil Gebr. Stolle und Doux Geflügel vom 24.11.2011 - C-323/10 u.a., EU:C:2011:774, Rz 106, ZfZ 2012, 14).
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